Das Schießen um die DJV-Schießleistungsnadel Sonderstufe GOLD in allen 3 Stufen für Lang- und Kurzwaffen und um die DJV-Schießleistungsnadel GOLD wird als Einzelwettbewerb nach der DJV-Schießvorschrift vom 01. April 2015 durchgeführt.
a) am Mittwoch, 15.06.2022 und Donnerstag, 16.06.2022,
LJN-Schießstand Liebenau GmbH
Kuhlertweg 2a
31618 Liebenau
I. Zeitplan
Beginn: am Mittwoch und Donnerstag jeweils um 08:00 Uhr. (Änderungen bleiben der Schießleitung vorbehalten)
II. Ehrungen der Jagdschützen
An allen Tagen während des Schießens in Abständen von etwa 3 Stunden. - erste Ehrung jedoch erst gegen 14.00 Uhr -
III. Schießleitung
Ralf Lesser, Jean-Michael Hachmann, Uwe De Lahr und als Stellvertreterin die Schießobfrau der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. Frau Marianne Rohde
Die Protestgebühr beträgt 50,00 EURO.
IV. Teilnahmebedingungen
Zugelassen für das Langwaffenschießen sind nur Jagdschützen, die im Besitz der DJV-Schießleistungsnadel in GOLD für Langwaffen sind. Für das Kurzwaffenschießen Jagdschützen, die die DJV-Schießleistungsnadel in GOLD für Lang- und Kurzwaffen besitzen und, wenn sie auch für das kombinierte Schießen gemeldet sind. An beiden DJV-Schießen können auch Jagdschützen teilnehmen, die die DJV-Schießnadel in Gold erwerben wollen. Also bis jetzt Silber erreicht haben. Die Vergabe der Goldenen Schießleistungsnadeln erfolgt dann über die jeweiligen Landesverbände. Jeder Teilnehmer muss einen gültigen Jagdschein besitzen oder eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (§ 17(1) 4 BJagdG) abgeschlossen haben.
Der Nachweis ist bei der Anmeldung zu führen.
Für den Erwerb der DJV-Schießleistungsnadel Sonderstufe GOLD für Langwaffen, Stufe I 320 Punkte, Stufe II 330 Punkte, Stufe III 340 Punkte, sowie für Kurzwaffen Stufe I 185 Punkte, Stufe II 190 Punkte, Stufe III 195 Punkte,
werden den Schützen der Altersklasse zugerechnet:
55 – 59 Jahre (Jahrgang 1963 – 1967): 5 Punkte
ab 60 Jahre (Jahrgang 1962 und älter): 10 Punkte
Die Schießen werden als Qualifikationsschießen für die Bundesmeisterschaft 2022 gewertet, sofern die Landesjagdverbände diese Schießen in ihre Ausscheidungsschießen einbeziehen.
Die Jagdschützen haben in jagdlicher Kleidung anzutreten.
V. Trainingsschießen Liebenau
Kontakt:
Mike Bischoff,
Telefon: 05023/94125
http://schiessstand-liebenau.de/
VI. Anmeldungen zum Schießen
Die Meldungen der Schützen für Lang- und Kurzwaffen erfolgen
Für Liebenau über das Meldetool beim DJV. Unter www.jagdverband.de
Ausgefüllte Schießkarten sind nicht mehr nötig.
Sollten Rotten geschlossen zum Schießen antreten wollen, so ist dies bei der Meldung deutlich zu machen. Diese Rotten sind dann auch gleichzeitig zu melden, ansonsten ist ein gleichzeitiger Start nicht sicher möglich.
Es erfolgt kein Zusammenführen von Rotten durch die Schießleitung.
Die Schützen können einen Startzeitwunsch äußern. Dies ist und bleibt aber ein Wunsch.
Fragen zu Startzeiten nur per E-Mail an Ralf Lesser: [email protected]
Mit der Anmeldung akzeptiert der Schütze die Ausschreibung. Die Anmeldungen sind verbindlich.
VII.Meldeschluss
a) für Liebenau 24. Mai 2022
Die für das Groß-Gold-Schießen pünktlich gemeldeten Schützen werden rechtzeitig benachrichtigt. Die Einhaltung der Meldetermine und die Altersangaben bei den Altersschützen, sowie der Besitz der Groß-Gold-Nadel in der bisher erworbenen Stufe sind unbedingt erforderlich.
Nachmeldungen während des Leistungsschießens sind bei freien Kapazitäten und Einhaltung des Ablauplanes möglich.
VIII. Startgeld
Das Startgeld beträgt für den Teilnehmer
am Langwaffenschießen € 40,00
am Kurzwaffenschießen € 10,00
Die Schützen warten bitte auf die Rückmeldung per E-Mail und überweisen dann zeitnah das Startgeld. Eine Zuordnung der Startgelder zu den Schützen muss für die Wettkampfleitung möglich sein. Bitte immer Namen des Schützen+LW+ggf KW angeben. Bei Sammelmeldung/Überweisungen auch die Namen aller Schützen angeben und die Anzahl Langwaffe (LW) und Kurzwaffe (KW)
Startgeld ist Reuegeld.
Anmeldungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht angenommen. Geschossen wird nach der Schießvorschrift vom: 01. April 2015
Einschränkungen:
Die Wurfscheiben werden vom Schützen durch einen Abruf ausgelöst. Auf dem Trapstand sind Bleischrote mit einem max. Durchmesser von 2,5 mm zugelassen auf dem Skeetstand Bleischrote mit einem max. Durchmesser von 2,0 mm zugelassen.
Die Nutzung von Schalldämpfern ist nicht zugelassen.
Die Nutzung von Reflexvisieren auf Flinten ist nicht zugelassen.
Der Schütze muss, nachdem der Hauptrichter das Schießen freigegeben bzw. der Schütze zu seiner Linken oder sein Vorgänger eine regelgerechte Wurfscheibe beschossen hat, innerhalb von 15 Sekunden seine Stellung (Trap) einnehmen bzw. unverzüglich seinen Stand (Skeet) betreten, seine Flinte laden, die Taube in jagdlicher Gewehrhaltung erwarten und beschießen. Im Falle der Nichtbeachtung wird der Schütze vom Hauptrichter verwarnt (Regel 4.6.2).
Kommen elektronische Anzeigen zum Einsatz, akzeptiert der Schütze, bzw. der Landesverband mit der Anmeldung die Wertungen, welche diese Anlagen vornehmen.
Anschlagmarkierung:
Diese muss ca. 25 cm lang, ca. 2 cm breit und dauerhaft auf der Anschlagsseite der Schießjacke oder Schießweste angebracht sein. Die Ausrichtung ist waagerecht (bei normaler Körperhaltung) und die Markierung muss unter dem Ellenbogen sichtbar sein (wird der Unterarm an den Oberarm angezogen, so ist der Ellenbogen der tiefste Punkt und unter diesem hat sich die Anschlagsmarkierung zu befinden). Höhere Anschlagsmarkierungen werden nicht akzeptiert.
Melde Dich jetzt an:
https://www.jagdverband.de/rund-um-die-jagd/jagdliches-schiessen/gross-gold-schiessen
Für weitere Informationen
Kontakt
Mike Bischoff,
05023/94125
Adresse
Jägerschaft Aurich e.V.
Oldendorfer Straße 19A
Aurich-Oldendorf
26629 Großefehn